Gutachten zur Eingriffsregelung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz
Damit bei notwendigen Eingriffen in die Natur nicht soetwas entsteht,
sondern soetwas
sieht das Niedersächsische Naturschutzgesetz für jeden Eingriff in die Natur über 1000 qm, einen entspechenden Ausgleich vor entweder durch Maßnahmen auf dem betroffenen Areal selber oder - falls dies nicht möglich ist - andernorts.

Eine Eingriffsregelung besteht in einer Bestandsaufnahme des betroffenen Areals, Bewertung des Biotop Typs, Schutzgüte, vorkommende Arten, Lebensgemeinschaften im Boden, Wasser, in der Luft, Auswirkungen auf Klima und Landschaftsbild. Es werden die Flächen errechnet und Flora und Fauna bilanziert.
Die Fragestellung lautet: Wie können die Verluste ausgeglichen werden?

Je rechtzeitiger Sie uns hinzuziehen um so größer ist die Zahl möglicher Optionen.

Wir werden auch in der Ausweisung von Poolflächen tätig für Gemeinden, die Naturierungen finanzieren aus Kompensationszahlungen für Eingriffe in die Natur andernorts.

Referenzen